3 Schritte zur Physiotherapie
Schritt 1: Ärztliche Überweisung zur Physiotherapie
Schritt 2: Vereinbaren Sie mit mir telefonisch oder über Email einen Termin
Schritt 3: Verrechnung als Wahltherapeut und Kostenzuschuss ihrer zuständigen Krankenkassa
Rückerstattung durch die Kasse
Ich bin Wahltherapeutin.
Das heißt, dass ich keine direkte Verrechnung mit der Krankenkasse vornehme. Die Behandlungskosten müssen vorerst von Ihnen bezahlt werden und Sie erhalten von mir eine Rechnung.
Bei ihrer zuständigen Krankenkassa können Sie die Rechnung gemeinsam mit der ärztlichen Überweisung einreichen und einen Kostenzuschuss geltend machen. Sie bekommen ca. 50% meines Honorars rückerstattet.
Zahlungsmodalitäten
- Barzahlung
- Erlagschein
Hausbesuche
Sollten sie aus verschiedenen Gründen nicht zu mir in die Praxis kommen können, so besteht die Möglichkeit – im Raum Admont und Liezen – die Therapie und das Training bei Ihnen zu Hause durchzuführen. Für die Rückerstattung der Kosten seitens der Kasse ist für Hausbesuche ab dem ersten Besuch eine chefärztliche Bewilligung notwendig, wobei ich Ihnen gerne behilflich sein kann. Bitte beachten Sie, dass für den Besuch bei Ihnen zu Hause zusätzlich Fahrtkosten anfallen.